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Krebsvorsorge

Jede Frau ab dem 20. Lebensjahr kann einmal im Jahr eine Krebsvorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen. Dies ist gesetzlich geregelt und wird von den Krankenkassen bezahlt.
Die Krebsvorsorgeuntersuchung hat das Ziel, bösartige Erkrankungen möglichst früh zu entdecken, am besten in einem Vorstadium, um eine effektive Therapie durchführen zu können. Leider nutzen in Deutschland noch viel zu wenig Frauen die Chance einer Früherkennungsuntersuchung. Um Ihnen einen Überblick über die einzelnen Untersuchungen zu geben, haben wir diese Seite für Sie zusammengestellt.

Was gehört zur gynäkologischen Krebsvorsorgeuntersuchung?

  • Untersuchung der Schamlippen, der Scheide, des Muttermundes,
  • ggf. Abstrichentnahme zur Zellgewinnung vom Muttermund und Gebärmutterhalskanal.
  • Ggf. Zellmaterialgewinnung vom Muttermund zur HPV- Testung.
  • Tastuntersuchung der Gebärmutter und der Eierstöcke.
  • Tastuntersuchung der Brüste und der Achselhöhlen ab dem 30. Lebensjahr,
  • Tastuntersuchung des Enddarmes ab dem 50. Lebensjahr,
  • Untersuchung auf Blut im Stuhl mittels Stuhltestbriefchen ab dem 50. Lebensjahr.

Wie ist der Ablauf einer Vorsorgeuntersuchung?

Vor jeder Untersuchung findet ein Gespräch statt. Beim ersten Besuch stellt Ihre Frauenärztin/Ihr Frauenarzt zunächst Fragen zu Ihrer Krankenvorgeschichte. Dabei wird u.a. gefragt nach:

  • früheren Erkrankungen und Operationen,
  • Einnahme von Medikamenten,
  • vorausgegangenen Schwangerschaften,
  • familiären Erkrankungen (Krebs, Diabetes, Osteoporose, Fehlbildungen usw.),
  • Allergien,
  • Häufigkeit und Dauer der Periodenblutung,
  • Auftreten der ersten Periodenblutung,
  • Maßnahmen der Verhütung,
  • Impfstatus,
  • aktuellen Beschwerden.

Nach dem Gespräch wird die gynäkologische Untersuchung durchgeführt.
Zunächst wird der äußerliche Intimbereich untersucht. Dabei wird geachtet auf die Behaarung, auf Veränderungen an den Schamlippen z. B. Rötungen, Schwellungen, Geschwülste, auf Ausfluss oder Blutungen aus der Scheide.

Bei der folgenden Spekulumuntersuchung wird ein angewärmtes Instrument(Spekulum/Spiegel) vorsichtig in die Scheide eingeführt. Dadurch wird die Scheide, deren Wände ja sonst aneinander liegen, etwas gespreizt. So lassen sich die Scheidenwände und der Muttermund besser beurteilen. Es  wird ein Abstrich von der Oberfläche des Muttermundes und aus dem Gebärmutterhals unter mikroskopischer (kolposkopischer )Sicht   entnommen.

Zur zytologischen Begutachtung (Betrachtung der Zellen unter dem Mikroskop) werden diese Abstriche erst auf einem  Objektträger ausgestrichen, fixiert und speziell gefärbt  (siehe zytologisches Labor) und dann beurteilt.

Es schließt sich eine sogenannte bimanuelle  Tastuntersuchung an, bei der gleichzeitig vom Bauch und von der Scheide aus Gebärmutter, Eierstöcke und Eileiter abgetastet werden.

Bei unklaren Befunden  wird eine Ultraschalluntersuchung durchgeführt, die meist mit einer Ultraschallsonde von der Scheide aus vorgenommen wird. Hierbei können Form, Größe und Lage der Gebärmutter bestimmt und ausgemessen werden, die Eierstöcke können dargestellt werden. Veränderungen  im Unterbauch können mit dieser Methode  festgestellt werden.

Nach der gynäkologischen Untersuchung erfolgt die Untersuchung (Inspektion und Palpation) der Brust und der Lymphabflussgebiete (u. a. Achselhöhle) der Brust

Hierzu bittet Sie Ihre Frauenärztin/Ihr Frauenarzt sich zunächst unten herum wieder zu bekleiden, um danach den Oberkörper frei zu machen. Die Tastuntersuchung der Brüste wird im Stehen durchgeführt. Zunächst wird die Brust gründlich inspiziert; es wird auf Veränderungen wie Größen- und Formungleichheiten und Veränderungen der Haut (Rötungen, Einziehungen, Orangenhaut) geachtet. Beim Abtasten der Brust wird nach Gewebeverdichtungen gefahndet. Bei unklaren Tastbefunden an der Brust kann zusätzlich eine Ultraschalluntersuchung der Brust durchgeführt werden.

Darüber hinaus bietet sich bei jeder Krebsvorsorgeuntersuchung die Möglichkeit, über Krebsvorbeugung zu sprechen.

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